Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge und vermittelte Leistungen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Kunde bietet Janssen Reisen mit der Buchung (Reiseanmeldung) den Abschluss des Reisevertrags auf der Grundlage der Reisebeschreibung, der ergänzenden Hinweise im Katalog, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung "Wissenswertes rund um Ihre Reise" und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (e- Mail, Internet) erfolgen. An seine Reiseanmeldung ist
der Kunde zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Buchung durch Janssen Reisen bestätigt und der Reisevertrag nach Zugang der Reisebestätigung beim Kunden verbindlich.
Die Reisebestätigung bedarf keiner bestimmten Form und enthält alle wesentlichen Angaben über die, von dem Reisenden gebuchten Reiseleistungen. Kurzfristige Buchungen (zwei Wochen und kürzer vor Reisebeginn) führen durch sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss, eine schriftliche
Reisebestätigung ist nicht erforderlich.
b) Telefonisch nimmt Janssen Reisen lediglich unverbindlich Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reisebestätigung geschlossen wird. Telefonische Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch telefonische Bestätigung von Janssen Reisen zum Abschluss eines verbindlichen
Reisevertrages.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den Janssen Reisen 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
d) Bei eindeutig im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist Janssen Reisen lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen sowie Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder
vereinbarte Beschaffenheiten fehlen. Janssen Reisen haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).
e) Sind außer dem Anmeldenden weitere Personen in der Anmeldung aufgeführt, kommt
auch mit diesen ein Reisevertrag zustande, soweit der Anmeldende als Vertreter für Dritte auftritt. Der Anmeldende haftet nach den allgemeinen Bestimmungen und, soweit er eine besondere Verpflichtung übernommen hat, für die Vertretenen wie für seine eigenen Verpflichtungen.
2. Vertragsgrundlagen, Reisevermittler
a) Die vertragliche Leistungspflicht bestimmt sich nach der Reisebestätigung unter Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, der Reiseausschreibung mit allen Hinweisen, Erläuterungen und ergänzenden Informationen und Vereinbarungen, insbesondere der "Allgemeinen Leistungsbeschreibung".
Nebenabreden, zusätzliche Zusicherungen und vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reisebestätigung aufzunehmen.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Janssen Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen und Zusicherungen zu machen, die über die vertraglich bestimmten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Orts- oder Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Janssen Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Janssen Reisen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung bzw. Leistungspflicht gemacht wurden.
d) Für die Bestätigung der Buchung von Sonderwünschen (z.B. ein bestimmtes Zimmer) erhebt Janssen Reisen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro. Die Gebühr ist mit dem Reisepreis zu zahlen.
3. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und, die von Janssen Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Janssen Reisen dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund mitzuteilen.
c) Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn Janssen Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem
Angebot anzubieten. Diese (Wahl-) Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung von Janssen Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem
gegenüber geltend zu machen.
d) Änderungen der Fahrtrouten sowie nicht wesentliche Änderungen im Reiseprogramm gelten
nicht als Änderungen der vereinbarten Leistungen. Änderungen von Sitzplatznummern bleiben vorbehalten. Es besteht trotz Bestätigung mit der Buchung /Reisebestätigung kein Anspruch auf
einen bestimmten Sitzplatz (unverbindlicher Sonderwunsch).
4. Zahlung des Reisepreises
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises nach Aushändigung des
Sicherungsscheines zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur
sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise
nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75.- Euro
nicht übersteigt.
e) Ausgenommen von Ziffer 4 a, b) sind die sog. Shopping-/ Mini-Tripp- und Tagesfahrten (z. B.
nach Paris, London). Bei diesen Reisen ist der volle Reisepreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
der Reisebestätigung zu zahlen.
f) Soweit Janssen Reisen zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage
ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist,
besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
g) Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, ist Janssen Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. nachfolgender Ziffer 6 zu belasten.
5. Preisänderungen
a) Janssen Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder
Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die bereffende Reise geltenden
Wechselkurse zu ändern.
b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die, zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Janssen Reisen noch nicht
absehbar waren.
c) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbes. die Treibstoffkosten, kann Janssen Reisen den Reisepreis wie folgt erhöhen:
(1) Bei einer auf
den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Kunden der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
(2) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Der sich ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom
Kunden verlangt werden.
d) Werden die, bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- und
Flughafengebühren gegenüber Janssen Reisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
e) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Janssen Reisen verteuert hat.
f) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich nach
Kenntnis über den Änderungsgrund informiert. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor
Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
Jansen Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Mitteilung über die Preiserhöhung geltend zu
machen.
g) Eine Preisanpassung ist zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene
Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen nach Veröffentlichung des
Prospektes verfügbar ist.
6. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer
a) Nach dem jederzeit möglichen, gegenüber Janssen Reisen unter der in diesen
Reisebedingungen am Ende angegeben Anschrift oder dem Reisebüro zu erklärenden Rücktritt ist
der Kunde verpflichtet, Janssen Reisen anstelle des Reisepreises für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis folgende
Entschädigung zu zahlen: bis 30 Tage vor Reisebeginn: 5% vom Reisepreis,
mindestens jedoch 15,- Euro,
29 - 22 Tage vor Reisebeginn 20%,
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 35%,
14 - 07 Tage vor Reisebeginn 50%,
06 - 01 Tage vor Reisebeginn 70%.
Bei Nichtantritt am Reisetag werden bei allen Reisen 90 % vom Gesamtreisepreis verlangt.
Für Schiffsreisen und Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen (siehe Reisebestätigung).
Bei Tagesfahrten gelten die gesonderten Stornobedingungen gem. Tagesfahrtenkatalog.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Janssen Reisen
oder bei der Buchungsstelle. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen.
c) Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Janssen Reisen kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Janssen Reisen behält sich
vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung zu
fordern.
d) Bei Stornierungen von Reisearrangements, in die eine Vermittlerleistung einbezogen ist (z. B.
Bereitstellung von Eintrittskarten bei Musicalfahrten), gelten für die Reise als solche die
vorgenannten Rücktrittsbedingungen, für die Vermittlerleistungen kann Janssen Reisen einen
Ersatz von 100 % verlangen.
e) Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und auch einer Krankenund
Gepäckversicherung dringend empfohlen.
f) Das gesetzliche Recht der Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Im Falle der Bestellung eines Ersatzteilnehmers haften der Kunde und der Dritte gegenüber
Janssen Reisen als Gesamtschuldner für, durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge und vermittelte Leistungen Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten,
pauschaliert ohne weiteren Nachweis auf 15.-Euro.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsortes etc. bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Wird eine Umbuchung
dennoch auf Verlangen des Kunden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn durchgeführt, kann Janssen
Reisen ein Bearbeitungsentgelt von 15,- Euro verlangen, soweit Janssen Reisen nicht eine höhere
Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von
Janssen Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was Janssen Reisen durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Bei Umbuchungen und Änderungen
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können diese, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 6 genannten Bedingungen bei gleichzeitiger
Neubuchung vorgenommen werden. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die
ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus ihm zuzurechnenden Gründen (z. B. vorzeitige
Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Janssen Reisen wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder,
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
(Störung durch den Reisenden)
Janssen Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
trotz Abmahnung nachhaltig weiter stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde
sich nicht an sachlich begründete Hinweise und Anordnungen hält. Janssen Reisen steht in diesem
Falle der Reisepreis weiter zu, muss sich jedoch den Wert für ersparte Aufwendungen und Vorteile
aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) anrechnen lassen. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
9. Mindestteilnehmerzahl
Janssen Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Janssen Reisen
müssen konkret in der Reiseausschreibung oder bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder
bestimmte Arten von Reisen in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.( s.Seite 6)
b) Janssen Reisen hat dem Reisenden die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest
steht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt von Janssen Reisen später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Der Reisende kann bei Absage die Teilnahme an einer gleichwertigen, anderen Reise
verlangen, wenn Janssen Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat Janssen Reisen gegenüber sein Recht nach Ziffer 9
e) unverzüglich nach Zugang der Erklärung geltend zu machen. Macht der Kunde von seinem
Recht gem. Ziffer 9 e keinen Gebrauch, ist der von dem Kunden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten
10. Gewährleistung und Abhilfe
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von
Janssen Reisen (z. B. Busfahrer, Reiseleiter, Agentur) und notfalls direkt gegenüber Janssen
Reisen unter der nachstehend (am Ende) angegebenen Anschrift/Telefon anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in einer gleichwertigen
Ersatzleistung.
b) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die, dem Kunden obliegende
Mängelrüge unverschuldet unterbleibt.
c) Reiseleiter, Busfahrer, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern (z. B.
Hotelbedienstete) sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche
anzuerkennen.
d) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem
und erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Janssen Reisen
oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten
(Reiseleitung u. a.) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder von seinen Beauftragten verweigert wird oder, wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
e) Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen vom Reisenden an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die
Schadenanzeige (bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung 21 Tage) nicht ausgefüllt
ist.
f) Bei berechtigter Kündigung kann Janssen Reisen für erbrachte oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung
ist der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 III BGB).
11. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von Janssen Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen Janssen- Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung (deliktische Haftung), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
Janssen Reisen in Höhe des dreifachen Reisepreises.
Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Evtl. darüber hinausgehende
Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
u. a. bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit
der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden
1000,- Euro pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
d)Janssen- Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Theaterbesuche; siehe auch Ziffer 1 d).
e) Janssen Reisen befördert das Reisegepäck der Fahrgäste kostenlos in angemessenem Umfang,
wobei die im Fahrzeuginneren untergebrachten
Gepäckstücke vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen sind. Das Gepäck soll ein Gewicht von 20 kg
nicht überschreiten. Für Schäden am oder bei Verlust von Reisegepäck oder Kleidung übernimmt
Janssen Reisen keine Haftung.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Janssen Reisen unter der nachstehend
(am Ende) angegebenen Anschrift erfolgen.
c) Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die
genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen
21 Tagen bei Gepäckverspätungen nach Aushändigung, zu melden.
d) Ansprüche des Kunden nach §§ 6651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Janssen
Reisen oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Janssen Reisen oder dessen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
e) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr.
f) Die Verjährung nach Ziffer 12 a und 12 b beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt.
g) Schweben zwischen dem Kunden und Janssen Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Janssen
Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Janssen Reisen wird Deutsche Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Janssen Reisen ist der
Kunde verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften, sofern sich nicht Janssen Reisen ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder
Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z. B. infolge fehlender, persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die
allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen
Visums), kann der Reisende nicht kostenlos zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos
in Anspruch nehmen. Es gilt Ziffer 6. (Rücktritt) entsprechend.
d) Janssen Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass Janssen Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Janssen Reisen findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
b) Der Reisende kann Janssen Reisen nur an dessen Sitz verklagen.
c) Für Klagen von Janssen Reisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei
denn, dass die Klage sich gegen Kaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz von Janssen Reisen maßgeblich.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
16. Veranstalter
Wenn kein anderer Veranstalter ausgewiesen ist:
Janssen Reisen Wittmund GmbH & Co. KG
vertr. d. d. Verw. Ges. Janssen Reisen Wittmund,
Geschäftsführer:
Thomas und Andreas Janssen, Hans Klarmann
Alter Postweg 29
26409 Wittmund
Handels-Register: AG Aurich HRA-NR 2219
Telefon: 04462 8880, Telefax: 04462 88825
E- Mail: info@janssen-reisen.de
Stand: Herbst 2011
Ergänzung für Flug- und Schiffsreisen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn,
Stornokosten, Ersatzteilnehmer
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie
folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90 %Seekreuzfahrten und Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
bei Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 %
10. Gewährleistung und Abhilfe, Obliegenheiten des Kunden
e) Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die
Schadenanzeige (bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung 21 Tage nach Aushändigung) nicht
ausgefüllt ist. I. Ü. ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Janssen Reisen anzuzeigen.
11. Haftungsbeschränkung
b) Für alle gegen Janssen- Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
(deliktische Haftung), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Janssen
Reisen in Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und
Reise. Evtl. darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach
dem Montrealer Übereinkommen u. a. bleiben von der Beschränkung unberührt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
c) Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende
die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für
die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21
Tagen bei Gepäckverspätungen nach Aushändigung, zu melden.
14. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
a. Janssen Reisen informiert den Kunden entsprechen d der EU- Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

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